AGB

Zahlungsverzug und Verzugszinsen

Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, wird auf den ausstehenden Rechnungsbetrag ein Verzugszins von 5 % pro Jahr erhoben.
Die Berechnung erfolgt ab Eintritt des Zahlungsverzugs bis zur vollständigen Begleichung des offenen Betrags.